Die wissenschaftlichen Experten geben danach folgende Empfehlungen ab:

  • Im Rahmen des § 24a StVG wird ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum vorgeschlagen. Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt.
  • Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG vorzusehen.
  • Es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening – zum Nachweis des aktuellen Konsums erforderlich. Es wird empfohlen, die Details zur Umsetzung dieses Ansatzes auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Ausland zu klären.
  • Chewy@discuss.tchncs.de
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    8 months ago

    Ich wollte ausdrücken, dass regelmäßiger, starker Konsum von Alkohol ebenfalls das Einhalten der Grenzwerte erschwert. Grenzwerte müssen immer eine Balance zwischen sinnvollen Werten für Gelegenheitskonsumenten und täglichen Konsumenten finden. Das Problem mit THC ist der große Unterschied zwischen Werten von täglichen Kiffern und WE-Kiffern.

    Wie die Arbeitsgruppe selbst gesagt hat, ist der Grenzwert leider konservativ gewählt, was hoffentlich zu einem schnellen Beschluss im Bundestag führt.

    Die ganze Aussage gilt natürlich nur bei Freizeitgebrauch. Ich gehe mal davon aus, das bei medizinischem Konsum von Cannabis andere Grenzwerte gelten.

    • WheelchairArtist@lemmy.world
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      8 months ago

      War etwas verwirrt weil du ja, egal ob Alkoholiker oder nicht, immer die selbe BAK aufbaust. Hatte das in die Richtung verstanden (weniger BAK aufbauen).