Die wissenschaftlichen Experten geben danach folgende Empfehlungen ab:

  • Im Rahmen des § 24a StVG wird ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum vorgeschlagen. Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt.
  • Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG vorzusehen.
  • Es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening – zum Nachweis des aktuellen Konsums erforderlich. Es wird empfohlen, die Details zur Umsetzung dieses Ansatzes auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Ausland zu klären.
  • Geizeskrank@feddit.de
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    8 months ago

    Also nach den Maßstäben hier, bin ich irgendwo zwischen Dauerkonsument und Gipsplatten klöppeln.
    Mal aus der Erfahrung: bei mir hat es 5 Monate gedauert, bis ich unter den Wert von 1ng/ml gekommen bin, nachdem mir ‘empfohlen’ wurde unverzüglich aufzuhören.

    Diese Empfehlung ist besser, als alles was wir vorher hatten, aber irgendwie … naja, werd’ pro Dekade einmal angehalten und kontrolliert, wird schon werden.