Analog zur Promillegrenze beim Alkohol gibt es künftig für Cannabis am Steuer einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm des Wirkstoffs THC.
Beschlossen wurden auch engere Grenzen für den gemeinsamen Cannabis-Anbau in Vereinen, die ab Juli an den Start gehen können.
Gute Frage, steht nicht drin. Ich vermute es gilt ab sofort (also ab Veröffentlichung im Bundesdingsbumsblatt), damit auch die neuen Regelungen für CSCs ab 01.Juli greifen.
deleted by creator