Analog zur Promillegrenze beim Alkohol gibt es künftig für Cannabis am Steuer einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm des Wirkstoffs THC.
Beschlossen wurden auch engere Grenzen für den gemeinsamen Cannabis-Anbau in Vereinen, die ab Juli an den Start gehen können.
Öh nein?
Wurde hier noch nicht verkündet: https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html
Muss das Ding noch durch den Bundesrat, weiß das grade jemand?