Laut der Gesetzesbegründung zu § 44 KCanG soll die Festschreibung des Grenzwertes anschließend durch den Gesetzgeber erfolgen.
Heißt das:
a) das CannG sagt, dass das Ergebnis der Expertengruppe mit dem neuen Wert, jetzt wo dieser vorliegt, ab dem 01. April gültig ist, oder
b) es sich hier nur um einen Vorschlag handelt, der erstmal als neues Gesetz/ Gesetzesänderung wieder ein paar Monate braucht und akzeptiert werden muss, und wir Autofahrer uns noch gedulden müssen?
Wie ist das gemeint? Kann ich ab dem 01. jetzt buffen, oder verliere ich meinen Lappen immer noch, sobald ich angehalten werde?
„ Zur Einführung des von der Expertenarbeitsgruppe empfohlenen Grenzwertes ist laut der Gesetzesbegründung zu § 44 KCanG eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) (§ 24a) durch den Gesetzgeber erforderlich.“
Diese Änderung muss erst noch umgesetzt werden und folgt nicht automatisch durch die Einführung des CanG.
Shit… Heißt also, dass wir die (mindestens) nächsten Monate immer noch nicht konsumieren dürfen.
Ich bin mir 100 Pro sicher, dass hier in Bayern bald die ganzen Straßen voller Cops sind, die auch insbesondere die Radfahrer anhalten werden.
Oh man… Ich hab mich schon so drauf gefreut, aber jetzt darf ich wieder warten… Zumindest kann ich schon mal anbauen, dann hab ich bis dahin auch was. Immer positiv (no pun intended) bleiben ✌️
Die Regeln für die nächsten Monate:
Quatsch.
Vielleicht in Berlin, aber hier in Bayern nehmen gewisse Uniformträger ihre Arbeit in gewissen Bereichen ab April sehr ernst.
Ich wurde, seitdem ich meinen Führerschein habe, noch nie kontrolliert, aber jetzt, wo die mit einem höheren Konsum rechnen, wäre das ja bestimmt ein gigantisches Risiko für den Straßenverkehr und so, ne? Ich rechne mit Kontrollen an jeder Ecke tbh.
Geht nicht. Wenn ich THC im Blut oder Urin habe, was ich IMMER hätte, wenn ich vor Tagen konsumiert habe, zählt das als berauschtes Fahren mit Führerscheinentzug.
Sollte man eh machen, aber diese Ausfallerscheinungen, wie glasige Augen o.ä., nehmen die ohnehin als Vorwand, da man das nicht nachweisen kann.
Können sie dir trotzdem unterstellen, besonders jetzt dann, wo es legal ist. Und selbst wenn nicht, dann können sie einen trotzdem testen, wie bei Alkohol.
Klar, widersprechen kann man bestimmt, aber spätestens dann finden sie es ultra suspekt und zerlegen dir das Auto und nehmen dich in Gewahrsam.
Dann hat man eigentlich nur die Wahl zwischen Abpissen, was blöd ist, wenn man vor nem Monat vielleicht mal gekifft hat, oder halt mit auf die Wache fahren. Beides übel…