Analog zur Promillegrenze beim Alkohol gibt es künftig für Cannabis am Steuer einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm des Wirkstoffs THC.
Beschlossen wurden auch engere Grenzen für den gemeinsamen Cannabis-Anbau in Vereinen, die ab Juli an den Start gehen können.
Gilt das ab heute, oder muss das Gesetz erst noch eingeführt werden?
Edit: Erst lesen, dann fragen. Hab mir das Gesetz jetzt durchgelesen, hat sich erübrigt. Gilt “ab Verkündung”, also heute.
Quelle: Seite 7, Art. 4: https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011370.pdf
Und hier für alle Politikinteressierten, damit bleibt man immer auf dem aktuellsten Stand bei Bundestagsgeschehen: https://democracy-app.de/gesetzgebung/311889/sechstes-gesetz-zur-anderung-des-strassenverkehrsgesetzes-und-weiterer-strassenverkehrsrechtlicher-vorschriften/
Öh nein?
Wurde hier noch nicht verkündet: https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html
Muss das Ding noch durch den Bundesrat, weiß das grade jemand?
Gute Frage, steht nicht drin. Ich vermute es gilt ab sofort (also ab Veröffentlichung im Bundesdingsbumsblatt), damit auch die neuen Regelungen für CSCs ab 01.Juli greifen.
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