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Cake day: June 7th, 2023

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  • Siegfried Gift

    Nomen est omen. /s

    Polizeisprecher Andreas Franken verspricht, beim Schutz von Kindern und Jugendlichen genau zu kontrollieren. Aber er sagt auch: “Es ist jetzt nicht so, dass jetzt hier plötzlich in der ganzen Fußgängerzone jeder mit einem Joint herumlaufen würde.” Die Mitteilungen über Vorfälle mit Cannabis seien genauso zahlreich wie vorher.

    Ach? Nicht wahr? Wer hätte das gedacht? Ich hole mal schnell meinen Stift um mich überrascht zu malen.




  • Da muss man vielleicht auch noch daran erinnern, dass die Bubatzkarte scheinbar allenfalls eine grobe Idee geben kann.

    Auf Anfrage per E-Mail teilt er mit, dass man seine mittlerweile viel zitierte Karte “nicht überschätzen” solle. Sie verschaffe Konsumenten einen Überblick. Zuletzt wurde zum Beispiel vom Norddeutschen Rundfunk berichtet, dass es eine Art Bannkreis um Schulen, Kitas und Sportstätten gebe. Das ist falsch: Stattdessen ist das Kiffen nur in Sichtweite eines Eingangs verboten. Der Macher der Karte schreibt: “Eine Schule, die zwar in einem Umkreis von 100 Metern 
liegt, aber sich hinter einem Häuserblock verbirgt, ist nicht in Sichtweite.” Folglich dürfte dort also gekifft werden. Die Gesetzeslage habe sich auf der Onlinekarte nicht exakt darstellen lassen. Noch etwas macht die Sache kompliziert: Viele Gebäude verfügen über mehr als einen Eingang. Wo sich alle Nebeneingänge einer Schule befinden, lässt sich auch mit Blick auf den Stadtplan kaum eingrenzen. Wer sichergehen will, dass er keine Gesetze übertritt, hält darum wohl einfach den viel zitierten Bannkreis von 100 Metern ein – und orientiert sich an der Bubatzkarte.

    https://archive.li/EbZVq

    Da wäre es vielleicht auch noch ganz gut auf der Karte direkt das Zentrum des Kreises zu markieren. Zumindest bei mir überlappt sich alles und uns ist nicht immer klar, wo die kleinen Kackbratzen sich denn nun genau verstecken, so dass wir ihnen erfolgreich ausweichen können. Ich denke aber irgendwann wird sich das wohl einspielen.



  • Hat wer ne Ahnung?

    Nicht wirklich aber nach dem Gesetz gilt …

    § 1, Abs 8 CanG:

    Cannabis: Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen nach Nummer 1 und Zubereitungen aller vorgenannten Stoffe […]

    § 3, Abs 1 CanG:

    Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, zum Eigenkonsum erlaubt.

    Ich interpretiere das so, dass du die Pflanze mitnehmen darfst, solange die gesamte Pflanze getrocknet weniger als 25 Gramm wiegt. Ob du die Pflanze dann allerdings (vor Kindern) beim Transport verstecken musst weiß ich nicht. Da musst du mal ins Gesetz gucken.

    Alles ohne Gewähr, weil ich eigentlich ein juristischer Analphabet bin. Ich vermute bei solchen Details müssen am Ende die Gerichte entscheiden.





  • Und das gilt natürlich erst recht für den Selbstanbau.

    Also ich kiffe relativ wenig. Auch mal wochenlang nichts und für mich lohnt der Anbau, denke ich.

    Für echte Gelegenheitskiffer gilt doch, wenn wir ehrlich sind, folgendes: Auch wenn es verboten ist werden die ab und zu mal eine Blüte von einem Freund, der selbst anbaut, zu gesteckt bekommen. Etwa anderes anzunehmen wäre wohl weltfremd.

    Aber du hast natürlich prinzipiell recht. Es wurde bei dem Gesetz viel getan um die legale Versorgung zu verkomplizieren. Das haben wir wohl denen zu verdanken, die es am liebsten weiter komplett verbieten würden.








  • Ich glaube es ja nicht. Kretschmer hat gerade angekündigt trotz der Koalition einfach gegen das CanG zu stimmen. Das kann doch wohl nicht wahr sein. Edit: Dullig sagt jetzt dass er das nicht verhindern wird. Ja was denn nun???

    Und dabei auch noch mit tragischer Stimme erzählen, dass er Menschen gesehen hat, die mit einem Löffel Wasser von einem Glas ins andere umgefüllt haben. Das wäre auch eine Folge des Cannabis. Damit würde es anfangen … Der ist doch auf Droge. Womit hat das denn bei ihm angefangen?

    Edit:

    Und das Argument, dass die Polizei immer mit dem Maßband nachgucken muss um Abstände nachzumessen. Das kann man jetzt schon im Internet einfach nachgucken. Auf den Meter genau. Da werden einmal Straßen und Hausnummern festgelegt und fertig.